Verletztengeld: Das Verletztengeld wird als Lohnersatzleistung bis zu 78 Wochen gezahlt und bemisst sich nach dem Einkommen.
Übergangsgeld: Während der Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation wird Übergangsgeld gezahlt.
Verletztenrente: Wenn die Verletzung so schwer wiegt, dass die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen länger als 26 Wochen um min. 20% gemindert ist, wird eine Verletztenrente gezahlt. Diese bemisst sich am Jahresarbeitsverdienst und ist durch den Höchstsatz der jeweiligen Berufsgenossenschaft nach oben begrenzt.
Sie haben Anspruch auf Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Das können zum Beispiel Therapien in spezialisierten Reha-Zentren sein. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. Umschulung, Ausbildung oder Studium, um möglichst bald wieder einer geregelten Arbeit nachgehen zu können.
Was steht einem verletzten Sportler zu, der monatlich 7.000 € oder mehr verdient?
Für einen Sportler ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zuständig. Hier gilt eine Verdienstobergrenze von monatlich 7.000 € bzw. jährlich 84.000 €. Verdient der Verletzte also 7.000 € oder mehr monatlich, so steht ihm kalendertäglich ein Verletztengeld in Höhe von 186,67 € (brutto) bzw. monatlich 5.600 € zu.
Wenn die Unfallfolgen zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% führen, entsteht außerdem ein Anspruch auf Verletztenrente ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verletzte wieder arbeitsfähig ist. Bei einem Jahresarbeitsverdienst von 84.000,00 € oder mehr beträgt die Rente monatlich 933,33 €. Sie wird zunächst – für drei Jahre – als vorläufige Entschädigung gezahlt. Sollte sich innerhalb dieses Zeitraums keine Veränderung in der Bewertung der Erwerbsfähigkeit ergeben, wird die Vorläufigkeit in eine Rente auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Unter Umständen kann der Anspruch dann auch als einmalige Abfindung ausgezahlt werden. Die Abfindung errechnet sich aus dem Betrag der Jahresrente und dem entsprechenden Kapitalwert (§§ 76 ff SGB VI).
Was steht einem verletzten Sportler zu, der monatlich 3.000 € (jährlich 36.000 €) verdient?
Hier ergeben sich folgende Werte: Sein Verletztengeld beträgt kalendertäglich 80,00 € bzw. monatlich 2.400,00 € (brutto). Der Anspruch kann allerdings sein bisheriges Nettogehalt nicht übersteigen. Die Verletztenrente liegt – alle Voraussetzungen des Beispiels 1 sind identisch – bei 400 € monatlich.
Bei bezahlten Amateuren muss im Unterschied zum Freizeitsportler eine arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Sportausübung vorliegen. Dies ist nur dann der Fall, wenn Geld- oder Sachleistungen fließen, die der Einkommenssteuer (Lohnsteuerkarte oder Minijob) unterliegen und auf die Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Außerdem müssen diese Geldleistungen in jedem Monat während der Vertragslaufzeit die Untergrenze von 200 Euro netto überschreiten.
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